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   LSG Niedersachsen-Bremen, 23.04.2012 - L 8 SO 54/12 B ER   

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https://dejure.org/2012,124513
LSG Niedersachsen-Bremen, 23.04.2012 - L 8 SO 54/12 B ER (https://dejure.org/2012,124513)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23.04.2012 - L 8 SO 54/12 B ER (https://dejure.org/2012,124513)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23. April 2012 - L 8 SO 54/12 B ER (https://dejure.org/2012,124513)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.09.2008 - L 8 SO 80/08

    Anspruch auf Grundsicherungsleistungen aufgrund einer Erkrankung an Diabetes

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.04.2012 - L 8 SO 54/12
    Die Beschwerde ist auch dann ausgeschlossen, wenn die Berufung in der Hauptsache erst noch der Zulassung bedürfte (Senatsbeschluss vom 29.09.2008 - L 8 SO 80/08 ER - mwN).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.03.2006 - L 7 AS 423/05

    Voraussetzungen des Anspruchs eines Untersuchungshäftlings auf Taschengeld aus

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.04.2012 - L 8 SO 54/12
    Dies gilt unabhängig davon, ob das Taschengeld wie vom Kläger geltend gemacht weiterhin in Höhe von 10% (wie während der Untersuchungshaft, vgl Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 7. März 2006 L 7 AS 423/05 ER) oder 15% (für Untergebrachte im Maßregelvollzug nach § 126a StPO, Beschluss des OVG Lüneburg vom 8. Oktober 1993 - 4 M 2855/93) der Regelbedarfsstufe I (bis zum 31. Dezember 2011: 364, 00 EUR, seit 1. Januar 2012: 374, 00 EUR), beträgt.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.02.2018 - L 8 SO 69/15

    SGB-XII-Leistungen; Untersuchungshaft; Unterbringung in einem psychiatrischen

    Ein gegen den Beklagten gerichteter Eilantrag des Klägers vom 19. Januar 2012 auf Gewährung eines Barbetrags hatte erstinstanzlich in der Sache und in zweiter Instanz mangels Statthaftigkeit der Beschwerde keinen Erfolg (SG Hildesheim, Beschluss vom 3. Februar 2012 - S 34 SO 17/12 ER - Senatsbeschluss vom 23. April 2012 - L 8 SO 54/12 B ER -), ebenso ein weiterer Eilantrag vom 22. März 2012 (- S 34 SO 60/12 ER, L 8 SO 111/12 B ER -).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der beigezogenen Prozessakten des SG (- S 34 SO 17/12 ER, L 8 SO 54/12 B ER - und - S 34 SO 60/12 ER, L 8 SO 111/12 B ER -) sowie der Verwaltungsakten des Beklagten (2 Bände) verwiesen.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2012 - L 8 SO 111/12
    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Hildesheim vom 23. März 2012 (S 34 SO 60/12 ER) wird, auch soweit sich diese gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe (PKH) richtet, aus den Gründen des Senatsbeschlusses vom 23. April 2012 (L 8 SO 54/12 B ER) wegen des Ausschlusses der Beschwerde nach § 172 Abs. 3 Nr. 1 SGG als unzulässig verworfen (§ 202 SGG iVm § 572 Abs. 2 Satz 2 ZPO).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2012 - L 8 SO 112/12
    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Hildesheim vom 23. März 2012 (S 34 SO 60/12 ER) wird, auch soweit sich diese gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe (PKH) richtet, aus den Gründen des Senatsbeschlusses vom 23. April 2012 (L 8 SO 54/12 B ER) wegen des Ausschlusses der Beschwerde nach § 172 Abs. 3 Nr. 1 SGG als unzulässig verworfen (§ 202 SGG iVm § 572 Abs. 2 Satz 2 ZPO).
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